Die Marktgemeinde Grafenwörth sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine/n
Vertragsbediensteten für den allgemeinen Verwaltungsbereich
im Ausmaß 30 Wochenstunden (Teilzeit)
Ihr Aufgabengebiet:
- Ansprechperson für Anliegen aus Kindergarten und Schule
- Ansprechperson für Elternanliegen
- Einteilung und Pflege der Kindergarten- und TBE Anmeldungen
- Fördereinreichungen Kindergarten und Schule
- Organisation von Ferienbetreuung in Kindergarten und Schule
- Mitarbeiterbetreuung: Einteilung von Springerdiensten, Stundenverwaltung und Urlaubsplanung der KindergartenbetreuerInnen
- Koordination der Turnsaalvermietung sowie Rechnungslegung
- Administration der Spielplatz- und Turnsaalpflege, Bestellungen für Ersatzware
- Terminplanung der Veranstaltungen im Haus der Musik sowie Korrespondenz mit Veranstaltern und Rechnungslegung
- Mitwirken bei gemeindeeigenen Veranstaltungen
- Antrag und Koordination von Wettbewerben der Gemeinde
- Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen, ID Austria
- Mitarbeit und Vertretung im Bürgerservice (Parteienverkehr)
Anstellungserfordernisse:
- Grundsätzliche Eignung zur Verrichtung der beschriebenen Tätigkeiten
- Vertiefte EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)
- Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen (EDV-Anwendungsprogramme der Gemeinde, div. Fachkurse) und persönlichen Bereich
- Bereitschaft zur Ablegung der Gemeindedienstprüfung (innerhalb von 3 Jahren)
Grundlegende Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU Staatsbürgerschaft
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Korrekte Ausdrucksform und Sprache und Schrift
- einwandfreier Leumund
- Kommunikationsfähigkeit, Genauigkeit, Verlässlichkeit u. freundliches Auftreten
- Berufspraxis im Verwaltungsbereich einer Gemeinde von Vorteil
- Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Das Dienstverhältnis wird (vorerst) auf die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBl. Nr. 15/2024, Anwendung.
Bewerbungen sind ab 02. Jänner 2025 bis längstens 31. Jänner 2025 an die Marktgemeinde Grafenwörth zu richten. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn sie innerhalb der obgenannten Frist zur Post gegeben wird oder im Falle der direkten Abgabe bei der vorangeführten Stelle einlangt.
Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Zwecks Vorabbeurteilung der anrechenbaren Berufserfahrung ist eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der bisherigen (einschlägigen) Berufstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen wünschenswert.
Für die Marktgemeinde Grafenwörth
Der Bürgermeister
Mag. Alfred Riedl