Schadensmeldung | Grundwasserbetroffene Haushalte

Schadensmeldung

Schadensmeldung | Grundwasserbetroffene Haushalte

Geschätzte Bürgerinnen & Bürger!

Einige Haushalte in der Marktgemeinde Grafenwörth sind von Grundwasser infolge des Hochwassers betroffen.
Wir haben vom Land NÖ, Abt. LF3 die Information erhalten, dass auch Haushalte, die vom Grundwasser betroffen sind, eine Schadensmeldung machen können.

Wo sind Schäden zu melden?

Melden Sie die Schäden sofort bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist.
Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte einleiten.

Telefonisch: 02738 22 12 - 12 (Kiemeswenger Lisa-Nadine)
per E-Mail: gemeinde@grafenwoerth.gv.at

Welche Daten werden von der Gemeinde benötigt?

- Vor- und Nachname des Melders
- Geburtsdatum des Melders
- Vertretungsbefugter (z.B. juristische Person) inkl. Adresse und Firmenbuchnummer, Telefonnummer, Mailadresse
- Wohnadresse (Straße, Nr., PLT, Ort)
- Schadensadresse (Straße, Nr., PLZ, Ort)
- Verhältnis zum beschädigten Objekt (Eigentum, Miete, Pacht)
- Telefonnummer
- Mailadresse
- Schadensart
- Versicherung - Sind Sie für Grundwasserschäden versichert?

Für eine genauere Dokumentation sind Fotos des Schadens sowie auch der Schadensursache wertvoll.
(Schaden: Defekte Geräte | Schadensursache: Grundwasseranstieg im Keller)

Ablauf der Schadensmeldung

Schritt 1: Meldung des Schadens durch Bürgerin/Bürger an die Marktgemeinde Grafenwörth

Schritt 2: Die Gemeinde erhebt mittels der von Ihnen angegeben Daten den Schaden und gibt diese der Schadenserhebungskommission weiter.

Schritt 3: Die Schadenserhebungskommission wird Sie wegen einem gemeinsamen Besichtigungstermin kontaktieren.

Schritt 4: Die Gemeinde meldet mittels dem Schadenserhebungsprotokoll, welches beim Termin geführt wird, die Daten an das Land NÖ - die Information der Höhe der Beihilfe des Landes aus dem Katastrophen-Hilfsfond und die Auszahlung erfolgt vom Land NÖ.

Schritt 5: Das Land NÖ prüft die Unterlagen und informiert Sie über die Ablehnung oder Zusage der Förderung durch den Katastrophen-Hilfsfond.

Schritt 6: Das Land NÖ überweist Ihnen den Schadensbetrag aus dem Katastrophen-Hilfsfond.


Beihilfen werden nur gewährt, sofern der Gesamtschaden abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadensersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt. - Der Gesamtschaden wird von der Schadenserhebungskommission anhand der Richtlinien ermittelt. (hier zählt nicht der Schadenswert der beschädigten Gegenstände)

Informationen zum Termin der Schadenserhebungskommission!

  • Informieren Sie sich bitte vor dem Termin bei Ihrer Versicherung, ob Sie Anspruch auf eine Versicherungsleistung haben, wenn ja, benötigt die Schadenserhebungskommission die Höhe der Leistung - nehmen Sie hierfür mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.
  • Halten Sie bitte Ihre Kontodaten bereit, die Kollegen werden die Daten für die Auszahlung vom Land NÖ aufnehmen.
  • Falls Sie noch keine Fotos an die Gemeinde übermittelt haben, halten Sie diese bitte für die Schadenserhebungskommission bereit.


Für weitere Fragen, steht Ihnen Frau Kiemeswenger Lisa-Nadine gerne zur Verfügung
02738 22 12 - 12, gemeinde@grafenwoerth.gv.at

25.09.2024