Information für Hobby- und Kleinhaltungen - Geflügelpest

Geflügelpest

Hochpathogene Aviäre Influenza
(HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe)

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung. Hochempfänglich für diese Tierseuche sind Hühner, Enten, Gänse und viele andere Vogelarten. 2023 ist die HPAI bei Wildvögeln in ganz Österreich aufgetreten und hat in einigen Fällen Nutzgeflügelbestände, Zoo-, Hobby- und Kleinhaltungen getroffen. Das Virus ist auf Säugetiere und auch auf den Menschen übertragbar (Zoonose). Es ist daher für Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, sich und ihre Tiere zu schützen!


Verdacht auf hochpathogene Aviäre Influenza – Anzeigepflicht

Gemäß EU-Recht, Tierseuchengesetz und Geflügelpestverordnung ist die HPAI anzeigepflichtig. Bei Verdacht muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.

Haltung von Geflügel und anderen Vögeln – Meldepflicht

Gemäß Geflügelpestverordnung ist jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel oder Vögeln binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Ausgenommen sind Heimvögel, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AGES und des Gesundheitsministeriums.


Merkblatt_AGES_Hochpathogene_Aviaere_Influenza.pdf herunterladen (0.83 MB)

11.03.2024