Das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012, LGBL Nr. 7830-0) sieht unter anderem die Installierung eines Energiebeauftragten für Gemeindegebäude als auch die regelmäßige Führung der Energiebuchhaltung für Gemeindegebäude sowie einmal jährlich die Erstellung und Darlegung eines Gemeinde-Energie-Berichts vor.
Im Energie-Bericht wird eine Zusammenfassung des gesamten Gemeinde-Energieverbrauchs dargestellt und eine Empfehlung des Energiebeauftragten zur Optimierung ausgesprochen. Anschließend wird für jedes Gebäude eine Detailauswertung vorgenommen.
Energiebericht_2021_Grafenwörth.pdf (9.08 MB)