Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (_ 53,05 Totenbeschaugebühr, _ 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)
Zuständigkeit:
Standesamt