Reisepass-Neuantrag - dies ist zu beachten!

Foto eines Reisepasses

Bei der Planung des Sommerurlaubes wird oftmals bewusst, dass ein neuer Reisepass beantragt werden muss. Hier die wichtigsten Infos, die Sie beachten müssen: 

Eine Terminvereinbarung bei der Behörde ist auf jeden Fall erforderlich! 

Bei  Minderjährigen unter 18 Jahren müssen sowohl ein Obsorgeberechtiger (Ausweis und ggf. Nachweis der Obsorgeberechtigung!) als auch das Kind anwesend sein.

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.  Ebenso nehmen als besonderen Service einige Gemeinden (obwohl sie keine Passbehörden sind) Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. 

Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz gemeldet ist!

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.Bei Antragstellung über die Passbehörde erfolgt die Zustellung des Reisepasses in der Regel innerhalb von ca. fünf Werktagen. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit (10-14 Werktage) gerechnet werden.Expresspässe können ausschließlich über Passbehörden und NICHT über die Gemeinden beantragt werden

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag die Fingerabdrücke erfasst. 




Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Reisepass oder Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien)

Falls kein bestehender Pass vorhanden bzw. mehr als fünf Jahre abgelaufen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaf
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien)

Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: 

  • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien)

Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise, zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades: Urkundlicher Nachweis bzw. Verleihungsurkunde


Verlust/Diebstahl 

Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.


Kosten:

  • Reisepass: 75,90 Euro 
  • Expresspass: 100 Euro 
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro


09.06.2022