Lesen Sie hier die Stellungsnahme der Gemeinde.
Das unterfertigte Originaldokument finden Sie am Seitenende
An das
Amt der NÖ Landesregierung
Gruppe Innere Verwaltung
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1a
3484 Grafenwörth
Grafenwörth, am 20. Februar 2024
Betrifft: IVW3-A-3210701/007-2023
Stellungnahme des Gemeinderates zu Prüfberichten der Aufsichtsbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenwörth hat in seiner Sitzung vom 20.02.2024 folgende vorgelegte Berichte
- Gemeindeaufsichtsverfahren zu Grundstücksverkäufe und -ankäufe im Zeitraum 2008 bis 2023 samt
- Gutachten Landesrechnungshof Niederösterreich in Bezug auf Grundstücksverkäufe und -ankäufe in diesem Zeitraum
- Kassaprüfung durch die Abteilung Gemeinden IVW3
- Aufsichtsbehördliches Verfahren „Lärmschutzwand“
inhaltlich vollständig diskutiert und behandelt und erlaubt sich daraus folgende Stellungnahme abzugeben.
Vorerst möchte sich der Gemeinderat auch bei der Abteilung Gemeinden für die engagierte Zusammenarbeit recht herzlich bedanken und freut sich über die für uns notwendigen Feststellungen aus diesem Zeugnis.
Feststellungen:
- Ein direkter An- bzw. Liegenschaftsverkauf vom bzw. an den Bürgermeister und wir erlauben uns hinzuzufügen von und an seine Familie wurden nicht festgestellt.
- Alle Sitzungen wurden ordnungsgemäß eingeladen und die Beschlussfähigkeit war immer gegeben.
- Alle Befangenheiten wurden vom jeweiligen Mitglied des Kollegialorgans berücksichtigt, dies gilt insbesondere auch bei den drei Grundstückstransaktionen mit der Wirtschaftspark WagramLand GmbH.
Zur Feststellung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte erlauben wir uns anzumerken:
Bei den Wertgrenzen bezüglich Genehmigungspflicht wurden bei einem Grundstücksankauf und bei fünf Grundstücksverkäufen die Genehmigungen der Landesregierung vorgelegt.
Bei zwei Verkäufen konnte dies nicht nachgewiesen werden.
2012 Verkauf Czapka EUR 131.138 (Wertgrenze EUR 97.066)
2015 Verkauf Bikepirat EUR 165.000 (Wertgrenze EUR 158.004)
Eine Beteiligung des Bürgermeisters in diesem Zusammenhang, konnte nicht festgestellt werden.
Die Entwicklung der Wertgrenzen ergibt, dass solche Grundstücksverkäufe mittlerweile genehmigungsfrei sind.
Dazu halten wir auch fest, dass wir uns nicht vorstellen können, die Genehmigung seitens des Landes nicht eingeholt zu haben, weil doch das Grundbuch die Wertgrenzen zur grundbücherlichen Durchführung berücksichtigen muss.
Beide Grundstücke sind vom Grundbuchsgericht an die Erwerber eingetragen worden. Das Grundbuchsgericht braucht dazu die Genehmigung.
- Dankbar sind wir auch für die zusammenfassende Stellungnahme über die geprüften 15 Jahre, weil wir nunmehr auch in der Lage sind, diesen wirtschaftlichen Erfolg auch unseren Gemeindebürgern und Gemeindebürgerinnen zur Kenntnis zu bringen.
- Zur Kassenführung und damit zur Veranlagung der Festgelder zu Zeiten wo die Banken keine Zinsen zahlen wollten, konnten wir sehr frühzeitig durchaus interessante Habenzinsvereinbarungen am Markt erzielen.
Die Abgrenzung der Zinsen wird nunmehr selbstverständlich laufend von den Banken verlangt und in den Rechnungsabschlüssen (bereits ab 2023) laufend zur Verbuchung gebracht.
Zum Rechnungsabschluss: Zwischenrechnungsabschlüsse werden künftig als auch als solche bezeichnet.
Zum Nachweis der Beteiligungen: Kulturwirtschaft GmbH Grafenegg mit keinerlei Nachschussverpflichtung. Es wird die Beteiligung mit 2% selbstverständlich laufend werthaltig dokumentiert.
Der interkommunale Wirtschaftspark WagramLand ist ebenfalls eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, die Gemeinden haben Stammkapital eingezahlt, hatten keinerlei Haftungen zu übernehmen. Die Gesellschaft hat mittlerweile viele erfolgreiche Betriebe ansiedeln können, sodass eine Erweiterung ansteht und ohne Haftungen der Gemeinden mittlerweile ein Eigenkapital von über € 1.000.000 erwirtschaftet wurde. Die Wirtschaftspark WagramLand GmbH scheut keinen Vergleich mit den Landesgesellschaften.
- Abschließend zur Lügendebatte Lärmschutzwand – wir danken für die aufsichtsbehördliche Prüfung und nunmehrige Einstellung des Verfahrens.
Nunmehr zum Gutachten des Landesrechnungshofes:
Wir glauben, dem Anlass geschuldet, weil zwei verschiedene Behörden zusammengearbeitet haben, es für uns angebracht ist, eingangs ein paar Erfahrungen für eine Verbesserung der Verwaltungsökonomie, für weitere Prüfungen, weiterzugeben:
Mit Schreiben vom 23. August 2023, informierte das Amt der NÖ Landesregierung die Gemeinde Grafenwörth, dass ein aufsichtsbehördliches Verfahren eingeleitet wird und im Rahmen dieses Verfahrens auch der Landesrechnungshof um Gutachtenerstellung ersucht wird.
Binnen einer Frist von vier Wochen wird die Gemeinde ersucht alle Verträge, Gemeinderatssitzungsprotokolle, Zahlungsnachweise uvm. zu übermitteln.
Die Gemeinde kam diesem Ersuchen auch innerhalb von 3 Wochen nach und übermittelte die gewünschten Unterlagen.
Danach folgten über 6 Monate hinweg, beinah wöchentlich, zusätzliche Nachforderungen an Unterlagen, seien es Protokolle des Prüfungsausschusses der letzten 15 Jahre, Einladungskurrenden zu Gemeinderatssitzungen, Nachfragen zu diversen Grundstückstransaktionen etc.
Die Gemeinde erfüllte alle Anforderungen umgehend.
Festgehalten werden muss aber, dass aufgrund der Vielzahl an Verträgen, der verwaltungstechnische Aufwand neben den laufenden Aufgaben im Büro immens war.
Wir denken, dass der NÖ Landesrechnungshof sämtliche Urkunden zu allen Grundstücksgeschäften im Grundbuch ohne diesen Aufwand hätte abfragen können.
Am Beispiel Einladungsnachweise, die ja früher per Post zugestellt wurden, da es die digitale Zustellung noch nicht gab, hätten die Scanarbeiten für tausende Belege wieder tagelang das Büro lahmgelegt. Wir wollten den Zeitaufwand sparen und unsere Anregung vor Ort einzusehen hätte wahrscheinlich den Bruchteil dieser Zeit gebraucht. Schließlich einigte man sich alle jene Einladungsnachweise einzuscannen damit die Prüfer in St. Pölten kontrollieren konnten, ob auch all jene bei einer Sitzung entschuldigten Mandatare eingeladen waren.
Weiteres Thema das sich offensichtlich aus Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung ergibt:
Es mussten doch mehrere bestimmte Informationen zweifach und manche sogar mehrfach gescannt und übermittelt werden.
Für uns wird auch die Nachfrage nach den Grundsätzen der Abläufe beim Grundstücksverkauf in Erinnerung bleiben. Weil im Vertrag mit bestimmten Vertragsdatum ein anderer Betrag steht als schlussendlich einige Tage oder ein paar Wochen später bei der Gemeinde eingegangen ist.
Unser Hinweis, dass ja alles im vorgelegten Vertrag steht, weil treuhändisch abgewickelt und der Treuhänder pflichtgemäß die Immo-Est zu berechnen und abzuführen hat wird damit quittiert, dass die Verträge ein paar Räume weiter geprüft werden und daher die Anfrage an uns nochmals gestellt wurde.
Wir hinterfragen hier nicht die Qualifikation, sondern ausschließlich die Verwaltungsökonomie. Wir glauben daher grundsätzlich, dass mehr Kontakt vor Ort so ein Verfahren rascher erledigen lässt und die Informationen gleich vollständig vermittelt werden können.
Wir kritisieren das auch deshalb, weil eine ganze Reihe an Informationen für den Besuch der Prüfer am 10. Jänner 2024 erhoben werden mussten.
Es waren alle Prüfer im Sitzungssaal gemeinsam mit dem Vizebürgermeister und Amtsleiter welche zur Auskunftserteilung zu Verfügung standen. Nach zweieinhalb bis drei Stunden bei Verabschiedung wurde von unseren Mitarbeitern noch hinterfragt, ob die Prüfer nicht auch die Unterlagen, die über Ihren Auftrag vorher vorbereitet werden mussten, geprüft werden sollten.
Der NÖ Landesrechnungshof gibt eine Reihe an Empfehlungen vor allem zu Entwicklungskonzepten, zu Zielsetzungen und Prognosen aber auch zu Preisanpassungen oder zur Vertragsgestaltung bzw. Interessenskollisionen bekannt, die die Marktgemeinde Grafenwörth auch umsetzen wird. Dort wo wir aus den Feststellungen unsere kritischen Anmerkungen sehen, dürfen wir im folgenden einige Besonderheiten aus dem Bericht anmerken und auch begründen, warum eine Empfehlung, wie am Beispiel Entwicklungskonzept, von der Gemeinde anders gesehen wird.
Zur kritischen Anmerkung Prüfungsausschuss werden wir selbstverständlich auch die Prüfungsausschussmitglieder anleiten um bei entsprechen Fortbildungsveranstaltungen die Grundsätze und Handlungsweisen in jenem Maßstab zu erwerben, dass die gesetzlichen Prüfungsmaßstäbe der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, und Wirtschaftlichkeit auch eingehalten werden.
Trotzdem sei auch dazu vom Gemeinderat eine kritische Anmerkung erlaubt.
Grundstücksan- und verkäufe sind dem Gemeinderat vorbehalten. Weil in der Vorbereitung von Entscheidungen der gesamte Gemeinderat unter Einbindung aller Fraktionen und aller Gemeinderäte es wohl keine darüberhinausgehende Prüfung geben kann. Der Prüfungsausschuss ist doch zur Prüfung der laufenden Gebarung nach obgenannten Grundsätzen laut Gemeindeordnung bestellt.
Am Beispiel der Kritik die Grundstückan- und verkäufe nicht geprüft zu haben, sehen wir eigentlich, dass durch die Einbindung aller Gemeinderäte lt. gesetzlichen Auftrag der Gemeindeordnung und die meist einstimmigen Beschlüsse dem Gesetz entsprechend zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich gehandelt werden muss.
Für uns sind daher diese Anmerkungen völlig unverständlich. Wir gehen davon aus, dass die Gemeindeordnung bekannt ist.
Nun zu den vielen Anregungen für Konzepte, Prognoserechnungen und Entwicklungskonzepten in der Raumordnung. Wir erlauben uns festzuhalten, dass mehrfach in der Gemeinde darüber befunden wurde und dass wir bewusst kein Entwicklungskonzept als Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes verordnen.
Der § 13 des Raumordnungsgesetzes sieht hier auch keine Verpflichtung vor.
Wir haben bereits in den Anfragen erläutert, dass dort wo Konzepte verlangt wurden (Ansiedlung Gutsbetrieb Metternich) diese Ausweisung im Konzept genügt, dass unerträgliche Spekulationen dazu führen, das keine Grundstücke zu vernünftigen Preisen für eine sinnvolle Raumentwicklung erworben werden können.
Um viele zigtausend bzw. hunderttausende Euros Konzepte zu erarbeiten sieht man auch am Beispiel des überregionalen Raumordnungsprogrammes. Auch das wurde bereits erwähnt.
Betroffen Katastralgemeinde Grafenwörth
- Trassenplanung der Autobahn (immer kritisch von der Gemeinde gegen Großgrundbesitzer diskutiert) – begrenz im Norden.
- Die Hochwasseranschlaglinie begrenzt im Süden
- nach Westen und Osten wurden Siedlungsgrenzen verordnet.
Mit dem Erfolg, dass Ansiedlungen in den peripheren Katastralgemeinden offensichtlich sinnvoller sein sollten als im zentralen Ort, wo die gesamte Infrastruktur, von Schule, Ärzten, Post, Polizei, Nahversorgern vorhanden ist.
Für uns unverständlich, dass dadurch zusätzlich unnötige Mobilität verordnet wird.
Wir haben viele Jahre gebraucht, um zu überzeugen, dass zumindest die Siedlungsgrenze nach Osten aufgehoben wurde. Wir gehen auch davon aus, dass wir keine umfangreichen teuren Broschüren und Konzeptionen brauchen um den „Hausverstand“ auszuschalten.
Raumentwicklung ist ein lebendiger Prozess und die grundsätzlichen Ziele sind in den gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben. Jeder Quadratmeter ist in diesem Land noch immer von den Sachverständigen der Raumordnungsabteilung beurteilt, genehmigt oder nicht genehmigt worden.
Daher sehen wir den „Hausverstand“ noch immer als wichtiges Instrument um sinnvolle Vorgaben zu erarbeiten. Dies gilt für unsere Gemeinderäte und wir gehen auch davon aus, auch für unsere Kontrollorgane.
Nun zu den einzelnen Anmerkungen im Gutachten:
In der Zusammenstellung über den Zweck der Grundstückstransaktionen stellt der Rechnungshof fest, dass die Marktgemeinde große Grundstücksflächen von Kiesabbauunternehmen zur Errichtung von PV-Anlagen erwirbt. Eigentlich ist dies so nicht korrekt, sondern es muss festgestellt werden, dass seit Beginn der Amtszeit von Bürgermeister Riedl alle gewidmeten ausgekiesten Kiesflächen ausschließlich an die Marktgemeinde übertragen werden um in Grünland Baulanddruck zu vermeiden. Alle Abbaufirmen von der Kiesunion über Rohrdorfer, Asdag und Porr haben diese Verträge unterschrieben und übertragen zu günstigen Konditionen die Wasserflächen.
Oder ein anderes Beispiel „Wirtschaftspark Wagramland GmbH“:
Die Neuerschließung des interkommunalen Betriebsgebietes macht es notwendig, dass quer durchlaufende alte Feldwege aufgelassen werden. Mit jedem Teil der Erschließung haben wir diese alten Wegparzellen aus dem öffentlichen Gut entlassen und vom Wirtschaftspark jenen Preis verlangt, den dieser zu diesem Zeitpunkt auch von seinen Kunden als Betriebsbauland erwirtschaften konnte. Deswegen auch unterschiedlich, der südliche Teil früher um € 20/m2 und die zeitlich spätere Erschließung der nördlichen Teile, weil zwischenzeitig auch der Verkaufspreis der Wirtschaftspark WagramLand GmbH für Betriebsbauland angehoben wurde um € 25/m2.
Zum Thema Preisgestaltung:
Bauland Wohngebiet für Einfamilienhäuser.
Die Anmerkung, dass die Anpassung der Grundstückspreise alle 10 Jahre wirtschaftlich und zweckmäßig wären ist in diesem Zusammenhang unangebracht, weil wirtschaftlich wäre zurzeit ein Marktpreis lt. unseren Unterlagen in der Höhe von rund 150-190 €/m².
Unser Ziel war und ist leistbares Wohnbauland für Einfamilienhäuser - für unsere Jugend - zu Verfügung zu stellen. Solange der Einkaufsmarkt und die Landwirte dafür Verständnis haben
und aus den Verkaufserlösen auch die Kosten für die Abtretungen für die Erschließung im Verkaufspreis Deckung findet, ist es unser Ziel leistbares Wohnbauland so günstig wie möglich, aber ohne öffentlichen Zuschuss zur Verfügung zu stellen, erreicht (Einkauf rund 10,00 €/m2, Verkauf zur Zeit um 38,00 €/m2).
Im Übrigen nehmen wir die Empfehlung zur Preisgestaltung bei Grundstücksverkäufen an die sozialen Wohnbauträger ein Bieterverfahren anzukündigen gerne an.
Zur Preisgestaltung bei Grundstücksverkäufen in der Kellergasse, haben wir ja bereits Stellung genommen und wären froh, wenn die Wirtschaftsbetriebe die Böschungen zwischen den Weingärten übernehmen würden.
Zu den Preisgestaltungen der Grundstücksankäufe bei verschiedenen notwendigen räumlichen Entwicklungen dürfen wir zu drei Stichproben Stellung nehmen.
Vorweg aber folgende aus unserer Sicht notwendige Überlegungen:
1) Volksschule -> die Volksschule liegt im zentralen Ort, mitten im verbauten Gebiet.
Die notwendigen Erweiterungen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und pädagogischen, didaktischen Unterrichtsveränderungen haben wir immer versucht rechtzeitig im Voraus zu planen.
Wir sind stolz Modellschule für das Ministerium zu sein!!!
In solch zentraler Lage bestimmt aber immer auch der Immobilienmarkt die Verfügbarkeit und den Preis.
Zu Stichprobe 4, Grundstück Kuchlbacher
Das Grundstück Kuchlbacher war nicht Grünland, sondern ein unmittelbar an die Volksschule angrenzendes Bauernhaus der Fam. Kuchlbacher, dass nach dem Tod von Fr. Kuchlbacher von den Kindern zu sehr günstigen Konditionen um € 22,28 in zentraler Lage wirtschaftlich, zweckmäßig angekauft werden konnte.
2. Haus der Musik
Wir haben vor 2008 aus dem Untergang der Edermühle die Grundstücke aus der Konkursmasse im heutigen Bauland Kerngebiet erwerben können und auf einer Teilfläche eine Musikschule und ein Kulturhaus aus einer alten Weinhalle entwickelt.
Dieses Objekt ist außerordentlich attraktiv geworden und bietet heute für private Veranstalter, für Veranstaltungen des Amtes der NÖ Landesregierung und natürlich auch für die Marktgemeinde ein sehr attraktives Angebot.
Die attraktive verkehrstechnische Anbindung der Marktgemeinde bringt für Veranstalter und Veranstaltungen oftmals den Nutzen, dass mehr als 500 Gäste anwesend sind und damit das Haus der Musik ausverkauft ist.
(Anlage Veranstaltungskalender 2022 + 2023)
Die Notwendigkeit in unmittelbarer Lage das Grundstück Sailer erwerben zu können, war ein längerfristiges Bemühen. (alter Bauernhof unbewohnt und baufällig, aber sehr groß)
Auch hier erlauben wir uns anzumerken, dass Konzepte und Vorgaben nichts geholfen hätten, außer das Grundstück zu verteuern.
Als die Schwester des Hrn. Sailer zur Gemeinde kam, um uns dieses unbewohnte und baufällige Objekt anzubieten, waren wir sehr dankbar. (Stichprobe 17)
Wir hätten wahrscheinlich aus der wirtschaftlichen Beurteilung in Zusammenhang mit dem Haus der Musik auch mehr bezahlt, aber konnten sparsam und zweckmäßig das Grundstück um 70€/m2 erwerben, die notwendigen Parkanlagen für die Besucher erweitern und rund die Hälfte des Grundstückes konnte deutlich teurer weiterverkaufen.
3. Erweiterung SeneCura
Wie schon erwähnt hat die Marktgemeinde aus der Konkursmasse den Betrieb Edermühle gekauft, einen Teil der Flächen nutzen wir als Kulturzentrum, bei einen weiteren Teil haben wir ein Baurecht für die SeneCura vergeben und den nördlichen Teil im Ausmaß von über 1 ha haben wir im Juni 2002 an die GEDESAG um € 56,33 verkauft.
2008 kam das Ansinnen der SeneCura das Haus zu erweitern, wenn möglich auf Eigengrund, sodass wir einen Teil der Fläche (2.294m2) die 2002 an die GEDESAG verkauft wurde, wiederum von der GEDESAG zum selben Preis zurücknahmen.
Die Kosten von 2002-2008 (Zinsen und Betriebskosten) wollte die GEDESAG ebenfalls refundiert haben. Aus diesem Mehraufwand von rund € 20.000 ergab sich daher ein Erwerbspreis von insgesamt € 65/m2.
Wir haben daher zum ursprünglichen Preis der SeneCura bzw. genauer gesagt der Raiffeisen-Leasing dieses Grundstück weitergegeben, um zusätzliche Arbeitsplätze zu sichern. Mittlerweile ist das Pflegeheim erweitert, drei zusätzliche Betriebe in diesem Erweiterungsobjekt und vier fachärztliche Ordinationen neu angesiedelt.
Diese Erweiterungen und Ansiedelungen geben unserer Entscheidung auch recht.
Aus unserer Sicht war logisch die Kosten für die Teilfläche (Zinsen und Betriebskosten) die wir auch selbst gehabt hätten, zu ersetzen.
Eigene Akte außer den Gemeinderatsprotokollen und den Verträgen gibt es aufgrund der relativ deutlichen Vorgaben und ggf. durch die Gemeinderatsprotokolle bei kleineren Abweichungen nicht.
Eigene Akte für die Grundstückstransaktionen werden wir selbstverständlich in Zukunft zu den Protokollen parallel führen.
Der E-Mail-Verkehr ist seit Jahren vollständig digital in eigenen Ordnern gespeichert.
Zur Vertragsgestaltung:
Empfehlungen zu Vertragsgestaltungen wie unbestimmte Bestimmungen oder Ausweisung der Flächenwidmung werden selbstverständlich vermieden bzw. veranlasst.
Um Interessenskollisionen auszuschließen wird die Marktgemeinde Grafenwörth selbstverständlich einen entsprechenden Corporate Government Kodex erarbeiten und beschließen.
Festgehalten wird, dass Interessenskollisionen zwar nicht ausgeschlossen werden konnten, aber wie die Prüfungen ergaben, alle Befangenheiten vollständig wahrgenommen worden sind.
Nunmehr zum Thema Prüfungsausschuss:
Laut Vorsitzendem des Prüfungsausschusses, der auch wie die Mitglieder in der Regel die entsprechenden Schulungen der Kommunalakademie besucht, besteht die Aufgabe nach Gemeindeordnung, die laufende Gebarung auf Wirtschaftlichkeit Zweckmäßigkeit Sparsamkeit und Gesetzmäßigkeit zu prüfen und stellt auch fest, dass das auch geschieht.
Sehr wohl wurden bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses auch einzelne Grundstückstransaktionen geprüft, da die Verträge auch Teil der laufenden Gebarung sind.
Unter der laufenden Gebarung, wie im Protokoll meist angeführt, sind nicht nur die Rechnungsbelege zu verstehen, sondern auch Auftragsvergaben oder auch Abwicklung von Grundstückstransaktionen auch hinsichtlich der An- und Verkaufspreise, ob diese mit den Beschlüssen des Gemeinderates einhergehen. Wie bereits erwähnt beschließt der Gemeinderat, unter Berücksichtigung etwaiger Stellungnahmen, während des jeweiligen Tagesordnungspunktes als Kollegialorgan die Vertragsinhalte. Übrigens sind die Prüfungsausschussmitglieder Teil des Kollegialorgans.
Das wahrgenommene Problem ist aus Sicht der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Protokollführung, die eigentlich unzureichend vermittelt, dass den Aufgaben auch nachgekommen wird. So darf unter dem Begriff „laufende Gebarung“ nicht nur die Belegprüfung verstanden werden.
Um zukünftig solche Fehlinterpretationen der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, wird die Führung des Protokolls auch umgehend verbessert und detaillierter formuliert.
Abschließend zur Anzahl der Prüfungen:
Der gesetzliche Auftrag wird selbstverständlich eingehalten. Für die Jahre 2020 und 2021 können wir die Pandemie und daher die eingeschränkten Begegnungen, sowie die eingeschränkte öffentliche Verwaltung anführen.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde dem gesetzlichen Auftrag wieder voll entsprochen
Abschließend stellen wir fest:
Wir verfolgen die politischen Diskussionen, dass der Landesrechnungshof die Gemeinden prüfen will, schon sehr lange.
Unser Zugang: Eine Behörde prüft. Ob Rechnungshof oder Gemeindeaufsicht kann uns egal sein. Im Falle des Rechnungshofes kann man die Gemeindeaufsichtsbehörde auflösen.
Nach Vorlage des Endberichtes wird uns auch der Eindruck vermittelt, dass der Landesrechnungshof mit Nachdruck, obwohl rechtlich die Verfahren einwandfrei, unbedingt Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge anmerken muss.
Die Dauer des aufsichtsbehördlichen Verfahrens von insgesamt 6 Monaten deutet auch auf diesen Umstand hin.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister Obmann des Prüfungsausschusses
(Mag. Alfred Riedl) (GR Martin Eger)
Stellungnahme - Originaldokument
Anlage: Aufstellung - Haus der Musik